Diese dauerte gerade mal 25 Minuten und beschränkte sich darauf, die Traktanden (mithin die Machtbeschränkungen der Beschuldigten) förmlich zu beschliessen, wie sie bereits mit der Einladung vom 21. Dezember 2010 bekannt gegeben worden waren. Im Übrigen wurden keine strategischen Diskussionen geführt. Vielmehr waren die Bemühungen des Beschuldigten 1 darauf ausgerichtet, den anderen beiden Verwaltungsräten eine Verletzung des Aktionärbindungsvertrags nachzuweisen und so eine möglichst gute Anspruchsgrundlage für spätere rechtliche Schritte zu schaffen (Protokoll vom 5. Januar 2011).