Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Handlungen des Beschuldigten 1 in den ersten Tagen des Jahres 2011 relativ gut dokumentiert sind. Wie sich unter anderem aus dem Protokoll der Sitzung vom 5. Januar 2011 ergibt, war er während dieser Zeit schwergewichtig damit beschäftigt, alles dafür zu tun, die sich in seinem Einflussbereich befindlichen Unternehmen zu stärken, um so künftig unabhängig von der E.________ AG tätig sein zu können, dies teilweise unter Übernahme der E.________ AG-Kunden. Es kann somit nicht gesagt werden, er habe in dieser Zeit Aufgaben wahrgenommen, zu deren Erfüllung er als Verwaltungsrat der E.______