wusste ganz genau, dass er am Tag nach der Verwaltungsratssitzung vom 6. Januar 2011 als Verwaltungsrat zurücktreten würde und er wusste auch, dass er keinen Anspruch auf das Geld besass, das ergibt sich aus seinen Aussagen sinngemäss, sagte er doch, ihm sei klar gewesen, dass er das Geld nicht erhalten hätte, wenn er es sich nicht gleich hätte überweisen lassen. Ob er noch Forderungen gegenüber der E.________ AG gehabt hätte, die er mit dem zu viel bezogenen Verwaltungsratshonorar hätte verrechnen können, ergibt sich aus den Akten nicht eindeutig, die Privatklägerin behauptet im Gegenteil, sie hätte noch sonstige Forderungen A.________