___ AG gehabt, bezüglich welcher er die Verrechnung erklärt habe. Bereits die Vorinstanz hat in diesem Zusammenhang zutreffend erwogen (S. 72 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 852): Selbst wenn dies zutreffend sein sollte, wird einem Verwaltungsrat sein Honorar nicht nur für die Teilnahme an den Sitzungen ausgerichtet, sondern für all seine Tätigkeiten das ganze Jahr hindurch.