__ AG, welches sie zuvor in deren Namen erstellt und vor den übrigen Verwaltungsräten und Aktionären geheim gehalten hatten. Die sich darauf befindlichen CHF 600'087.15 überwiesen sie auf ein neu eröffnetes Konto der sich im ausschliesslichen Machtbereich des Beschuldigten 1 befindlichen N.________AG, ohne dass die Überweisung auf eine vertragliche oder gesetzliche Grundlage zurückgegangen wäre oder ihr eine Gegenleistung gegenübergestanden hätte.