Auch bei den von den Beschuldigten unter diesem Titel ins Feld geführten Transaktionen handelt es sich nach Ansicht der Kammer um solche «durchfakturierten Leistungen». Anders als im Gutachten der S.________AG (S. 28 des Gutachtens), welches lediglich das Datum des Zahlungseingangs bei der E.________ AG auflistet, enthält die Beilage 3 der Eingabe von Rechtsanwalt D.________ vom 21. September 2017 (pag. 14 011 034) auch das Datum der Rechnungsstellung.