46 Kundenübergabe üblichen Abschlussarbeiten hinaus. Zu berücksichtigen ist auch, dass die N.________AG gewisse Kunden der E.________ AG für sich gewinnen wollte und darum im Hinblick auf eine allfällige künftige Zusammenarbeit ein eigenes Interesse an einem sauberen Leistungsabschluss bzw. einem zufriedenen Kunden hatte. Was die Beschuldigten in diesem Zusammenhang dagegen vorbringen zielt mit Blick auf das Ausgeführte und die Entwicklung ihrer Aussagen in erster Linie darauf ab, sich ihrer Verantwortung zu entledigen.