gemeint wiederum die N.________AG bzw. die Beschuldigten] zur Rückzahlung auffordern können (pag. 1240, Z. 22-29). Zusammenfassend erachtet es die Kammer durchaus als möglich, dass die Beschuldigten auch im Jahr 2011 noch Kontakt zu Kunden pflegten, welche sie früher als Partner der E.________ AG betreut hatten. Wie sich aus dem Protokoll der Sitzung vom 5. Januar 2011 aber klar ergibt, waren die Bestrebungen der Mitarbeitenden der N.________AG zu Beginn des Jahres nicht auf eine Unterstützung der E.________ AG, sondern auf den Aufbau einer eigenständigen Unternehmung gerichtet, gegebenenfalls auch unter Übernahme von E.________ AG-Kunden.