Es liegt auf der Hand, dass für ihn in dieser Situation das finanzielle Wohlergehen der zwei anderen Verwaltungsräte, die ihn soeben degradiert hatten und die nun die E.________ AG beherrschten, nicht an erster Stelle stand. Bereits vor diesem Hintergrund erscheint wenig wahrscheinlich, dass er auch nach der Reorganisation im gleichen (bzw. angesichts der erhöhten Pauschale gar noch in gesteigertem) Umfang für die E.________ AG tätig war. Wie bereits ausgeführt zeigen seine Handlungen nach dem 21. Dezember 2010 vielmehr, dass er nach Kenntnisnahme seiner Machtbeschränkung alles dafür tat, die sich in seinem Einflussbereich befindlichen