___ AG einen grösseren Einfluss auf den Geschäftsgang ausüben zu können, musste er am 21. Dezember 2010 ein Bündnis von R.________ und X.________ zur Kenntnis nehmen, mit welchem nicht nur seine Absetzung als CEO, sondern auch eine empfindliche Beschränkung seiner Kompetenzen (und denen des Beschuldigten 2) einherging. Es liegt auf der Hand, dass für ihn in dieser Situation das finanzielle Wohlergehen der zwei anderen Verwaltungsräte, die ihn soeben degradiert hatten und die nun die E.________ AG beherrschten, nicht an erster Stelle stand.