44 trag, welcher den bc.________ Partnerunternehmen zugeflossen war und der die Pauschale von CHF 120'000.00 überstieg (so zuletzt auch der Beschuldigte 2 anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung, pag. 1237 Z. 27-33). Die von den Beschuldigten nachträglich vorgebrachten Berechnungen erscheinen auch vor diesem Hintergrund konstruiert. 12.5.2 Akontozahlungen Die Beschuldigten machten geltend, sie seien bei der N.________AG auch nach Ende 2010 weiter für die E.________ AG tätig gewesen und hätten ihr Einnahmen aus verrichteten Arbeiten weitergeleitet.