__ AG weitergeleitet. 12.5.1 Differenzzahlungen Zur Rechtfertigung der ausgeglichenen «Differenzbeträge» reichte der Beschuldigte 1 im oberinstanzlichen Verfahren ein von der S.________AG am 3. Juli 2020 erstelltes Parteigutachten ein. Dieses stellt die von den Mitarbeitenden der N.________AG von April bis Dezember 2010 geleisteten Stunden den für diesen Zeitraum von der E.________ AG an die N.________AG ausgerichteten Zahlungen (inkl. «Differenzzahlungen») gegenüber und kommt zum Schluss, die Leistungen stünden in einem angemessenen Verhältnis.