___ AG damit zu viel bezahlt hätte, kann es kaum in ihrem Interesse liegen, auch andere, bereits bezogene und entgoltene Dienstleistungen nachträglich ebenfalls zu einem höheren Preis zu entschädigen. Und genau dies – die während diesem Zeitraum an die bc.________ Firmen bezahlten Mehrleistungen – war gemäss dem Beschuldigten 1 der einzige Grund für die Fakturie-