Er versuchte denn auch, die Mitarbeitenden der der N.________AG abzuwerben und für die Fortführung der Kundenbetreuung bei der E.________ AG zu gewinnen. Dies dokumentiert auch seine «Abschiedsmail» vom 12. Januar 2011, in welcher er den ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der E.________ AG für den Fall einer Konkurrenzierung der Letzteren rechtliche Schritte androhte, ihnen aber im gleichen Atemzug eine Arbeitsstelle bei der E.________ AG anbot (pag. 05 002 018). Inwiefern der Ausgleich der in Rechnung gestellten «Differenzbeträge» im Interesse der E.________ AG gewesen sein soll, ist für die Kammer erst recht nicht ersichtlich.