Dass der Beschuldigte 1 diese «Abspaltung» von der E.________ AG aus deren Mitteln finanzierte, geschah – wie bereits erwähnt – offenkundig nicht in deren Interesse. Nicht gefolgt werden kann den Beschuldigten auch, wenn sie ausführen, es hätten zahlreiche Arbeitsplätze auf dem Spiel gestanden. Denn eine Auflösung der N.________AG wäre nicht gleichbedeutend mit einem Abbau von Arbeitsplätzen gewesen. R.________ sagte verschiedentlich, er habe den Betrieb der E.________ AG weiterführen wollen. Er versuchte denn auch, die Mitarbeitenden der der N.________AG abzuwerben und für die Fortführung der Kundenbetreuung bei der E.________ AG zu gewinnen.