Nachdem die traktandierten und bereits in der Sitzung vom 5. Januar 2011 kommunizierten Machtbeschränkungen anlässlich der Verwaltungsratssitzung der E.________ AG vom 6. Januar 2011 erwartungsgemäss bestätigt worden waren, trat der Beschuldigte 1 aus dem Verwaltungsrat der E.________ AG aus. Wenn die Beschuldigten also unmittelbar nach der Ankündigung der künftigen Beschränkung ihrer Entscheidungsbefugnisse am 21. Dezember 2010 dazu übergingen, umstrittene Differenzzahlungen auszulösen, die Pauschalzahlungen zu erhöhen und diese (entgegen der bisherigen Praxis) als Akontozahlungen auf die ausschliesslich vom Beschuldigten 1 beherrschten N.________AG zu überweisen,