__ AG und deren Mitarbeitenden vor ihm zu schützen (so der Beschuldigte 2 beispielhaft auf pag. 05 002 036 Z. 653 f.). Spätestens am 21. Dezember 2010 aber musste den Beschuldigten mit dem Erhalt der Einladung zur Verwaltungsratssitzung klar gewesen sein, dass die Zusammenarbeit auf der Kippe stand und zumindest in der bisherigen Form nicht mehr würde aufrechterhalten werden können. Der Beschuldigte 1 wandte sich denn auch noch am gleichen Tag mit einem Brief an Rechtsanwalt Q.