An der Verwaltungsratssitzung vom 6. Januar 2011 sei auf explizite Frage des Beschuldigten 1 hin sodann bestätigt worden, dass die Kunden durch die geplanten Umstrukturierungen keinen Schaden nehmen dürften. Schliesslich führten die Beschuldigten aus, ein derart abruptes Ende der Zusammenarbeit zwischen der E.________ AG und der N.________AG, wie es R.________ mit seiner Email vom