Wenn sie die Kunden der E.________ AG seitens der N.________AG nicht auch nach dem Jahreswechsel noch betreut hätten, wären diverse Projekte nicht mehr realisierbar gewesen und es wäre zu Schadenersatzforderungen gegenüber der E.________ AG gekommen, welche die Höhe der geleisteten Akontozahlungen überstiegen hätten. An der Verwaltungsratssitzung vom 6. Januar 2011 sei auf explizite Frage des Beschuldigten 1 hin sodann bestätigt worden, dass die Kunden durch die geplanten Umstrukturierungen keinen Schaden nehmen dürften.