Auch dieser Problematik schienen sich die Beschuldigten bewusst gewesen zu sein, denn auch diesen Vertrag hielten sie (gleich wie die Rechnung über die Differenzzahlungen) vor den anderen Verwaltungsräten der E.________ AG geheim und legten ihn erst nachträglich zur Rechtfertigung ihrer Handlungen offen. Wäre der Mandatsvertrag bereits vorher bekannt und akzeptiert gewesen, hätte sich nicht nur ein Grossteil der geführten E-Mail-Korrespondenz, sondern auch der Streit um die künftige Abgeltung der Leistungen erübrigt.