_ Unternehmen. Eine automatische Anpassung der Pauschalzahlungen an die Unternehmen des Beschuldigten 1 für den Fall einer speziellen vertraglichen Neuregelung der Pauschalzahlungen an die bc.________ Unternehmungen sieht die Vereinbarung nicht vor. Dass der Beschuldigte 1 als CEO der E.________ AG berechtigt gewesen wäre, die Zahlungsmodalitäten eigenmächtig anzupassen, ergibt sich aus der Vereinbarung ebenfalls nicht. Es deutet vielmehr alles darauf hin, dass eine solche Anpassung nur mit Zustimmung beider Vertragsparteien zulässig gewesen wäre (vgl. die Formulierung in Ziff. 9: «sollten R.________ und A.________ mit den bc.