In dieser Vereinbarung ist betreffend Pauschalzahlungen folgendes vereinbart: 9. […] Während der Zeitperiode vom 1. April 2010 bis am 31. Dezember 2010 werden jene Stundenleistungen, welche das von A.________ von der E.________ AG übernommene Personal zugunsten der E.________ AG erbringen wird (vgl. Ziffer 6 oben) von der E.________ AG mit einer festen monatlichen Pauschale abgegolten. Diese Pauschale beträgt monatlich je CHF 120'000.00. Die während dieser Zeitperiode effektiv erbrachten Leistungen werden lediglich, aber immerhin im Sinne einer Schattenrechnung erfasst und gegenüber R.________, A.______