38 Beschuldigte 1 schwergewichtig bereits in seiner Beschwerde gegen die von der Staatsanwaltschaft verfügten Kontosperren vorgebracht hatte und die von der Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern mit überzeugender Begründung zurückgewiesen wurden (BK 12 19, Beschluss vom 13. August 2012; pag. 18 001 336). 12.3 Vereinbarung vom 29. Mai / 26. Juni 2010 Die Beschuldigten bezogen sich für die Rechtfertigung der Differenzzahlungen und der Akontozahlung verschiedentlich auf die Vereinbarung vom 29. Mai / 26. Juni 2010.