Sowohl die Transaktion als auch die der Transaktion vorausgehenden bzw. nachfolgenden Ereignisse, wie sie den Beschuldigten in Ziff. 1.2. Bst. a der Anklageschrift vorgeworfen werden (Eröffnung und Geheimhaltung des Kontos bei der AX.________, Übertragung von CHF 600‘000.00 auf dieses Konto, Falschauskunft an R.________ gemäss Mailverkehr vom 16. Dezember 2010, Kenntnisnahme der Einladung zur Verwaltungsratssitzung inkl. der vorgesehenen Taktanden, Saldierung und Überweisung auf dieser Mittel auf die-Konto [