12. Zur Überweisung von CHF 600'087.15 im Speziellen (Ziff. 1.2 der Anklageschrift) 12.1 Vorbemerkung zum allgemeinen Vorgehen Im Folgenden werden die Sachverhalte gemäss Anklageschrift noch einmal aufgegriffen und es wird auf die einzelnen Transaktionen bzw. insbesondere auch auf die von den Beschuldigten vorgebrachten Einwände näher eingegangen. 12.2 Ausgangslage bezüglich der Überweisung von CHF 600'087.15 Sowohl die Transaktion als auch die der Transaktion vorausgehenden bzw. nachfolgenden Ereignisse, wie sie den Beschuldigten in Ziff.