Die Beschuldigten verschoben nämlich nicht nur erhebliche Mittel von der E.________ AG auf Gesellschaften im ausschliesslichen Machtbereich des Beschuldigten 1, sondern bereiteten sich auch sonst darauf vor, Arbeiten, welche sie zuvor für die E.________ AG geleistet hatten, unabhängig für eine zur E.________ AG in Konkurrenz stehenden Gesellschaft zu erbringen. Um diese Tätigkeit zu planen, hielten die Beschuldigten zusammen mit einigen Mitarbeitenden der N.________AG am 5. Januar 2011 eine Sitzung ab und organisierten neben der Übernahme verschiedener Kunden der E.__