Dass die Beschuldigten genau in dieser Situation auf ein vor den übrigen Verwaltungsräten der E.________ AG geheim gehaltenes Konto zugriffen, welches sie im Laufe der Streitereien über die weitere Zusammenarbeit im November 2010 eröffnet hatten und dieses integral zur Begleichung von angeblichen Verbindlichkeiten gegenüber einer sich vollständig im Besitz des Beschuldigten 1 befindlichen Gesellschaft verwendeten, legt wie erwähnt nahe, dass es ihnen bereits bei der Eröffnung des Kontos nicht wie von ihnen behauptet in erster Linie darum ging, die E.________ AG zu schützen.