__ AG zu übernehmen und damit die Freiheiten des Beschuldigten 1, die dieser bis dahin genoss, zu beschränken. Dies wurde letzterem mit der Einladung zur Verwaltungsratssitzung am 21. Dezember 2010 unzweideutig mitgeteilt. Gemäss der der Einladung angehängten Traktandenliste waren nicht nur seine Abwahl als CEO, sondern auch die Beschränkung seiner Einzelzeichnungsberechtigung und die Abberufung des Beschuldigten 2 aus der Geschäftsleitung traktandiert. Dass die Beschuldigten genau in dieser Situation auf ein vor den übrigen Verwaltungsräten der E.___