835), sagte der Beschuldigte 2 damit aber zugleich auch, dass die Übernahme nicht vertraglich vereinbart worden war. Dies ergibt sich im Übrigen auch aus der Reaktion der neuen Verantwortlichen der E.________ AG, welche umgehend die superprovisorische Rückübertragung der Telefonnummern einleiteten. 11.9 7. Januar 2011 11.9.1 Rücktritt aus dem Verwaltungsrat des Beschuldigten 1 Am Tag nach der Verwaltungsratssitzung legte der Beschuldigte 1 sein Amt als Verwaltungsrat der E.________ AG per sofort nieder (pag. 09 001 187).