35 und IT-Mittel mit, damit die Angestellten der N.________AG vorerst von zuhause aus arbeiten konnten. Sie taten mit anderen Worten bereits alles dafür, um den Betrieb der N.________AG aufrecht erhalten zu können, ungeachtet dessen, was dies für die E.________ AG bedeutete. Wie bereits in erster Instanz brachte der Beschuldigte 2 in diesem Zusammenhang vor, für sie (ihn und den Beschuldigten 1) sei klar gewesen, dass ihre Angestellten an ihren Bürotischen sitzen müssten (pag.