Neben wenigen «Eintretensvoten» zu Beginn, verlief die Sitzung im Wesentlichen so, wie der Beschuldigte 2 es anlässlich der Sitzung vom Vortag vorausgesehen hatte. So wurden die Traktanden mit durchwegs 2:1 Stimmen «durchgenickt», was insgesamt gerade mal 25 Minuten in Anspruch nahm (Dauer von 15:00 Uhr bis 15:25 Uhr). Insgesamt ist – wie von der Vorinstanz zutreffend ausgeführt (S. 55 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 835) – bemerkenswert, wie konsequent die Beschuldigten nach ihrer Entmachtung vorgingen.