11.6 Rechnung vom 2. Januar 2011 Am 2. Januar 2011 stellte der Beschuldigte 1 der E.________ AG auf seinem persönlichen Briefpapier das Verwaltungsratshonorar 2011 über CHF 10‘625.00 in Rechnung (pag. 05 001 036). Er wartete damit weder die Abhaltung der Sitzung noch den ersten Arbeitstag 2011 ab, war doch der 2. Januar 2011 ein Sonntag. Der Beschuldigte 2, an welchen die Rechnung adressiert war, visierte die Rechnung und veranlasste die Überweisung von einem Konto der E.________ AG auf das auf den Beschuldigten 1 lautende Konto bei der AY.