Indem die Beschuldigten aber die letzten Tage ihrer Einzelzeichnungsberechtigung bei der E.________ AG noch dazu benutzten, um die zuvor heimlich erstellten (und wie zuvor aufgezeigt inhaltlich sicher höchst umstrittenen) Rechnungen der N.________AG von einem zuvor heimlich erstellen Konto der E.________ AG zu bezahlen, zeigten sie vielmehr, dass es ihnen darum ging, noch möglichst viele Mittel der E.________ AG in ihren Machtbereich (bzw. jenen des Beschuldigten 1) zu verschieben. 11.6 Rechnung vom 2. Januar 2011