So transferierten sie das sich auf dem Geheimkonto befindliche Geld genau zu jenem Zeitpunkt auf die vom Beschuldigten 1 beherrschte N.________AG, als sie mit der Einladung zur Verwaltungsratssitzung von der für sie geplanten Macht- und Handlungsbeschränkung erfuhren. Wenn sie davon ausgegangen wären, dass die in Rechnung gestellten Leistungen im Interesse der E.________ AG gelegen hätten, hätte es für ein derartig überstürztes Vorgehen keinen Grund gegeben. Indem die Beschuldigten aber die letzten Tage ihrer Einzelzeichnungsberechtigung bei der E.__