33 Beschuldigten mit der Transaktion nicht in erster Linie um das wirtschaftliche Fortkommen der E.________ AG, sondern um ihre eigenen finanziellen Interessen ging. So transferierten sie das sich auf dem Geheimkonto befindliche Geld genau zu jenem Zeitpunkt auf die vom Beschuldigten 1 beherrschte N.________AG, als sie mit der Einladung zur Verwaltungsratssitzung von der für sie geplanten Macht- und Handlungsbeschränkung erfuhren.