32 geführten Verhandlungen erstaunt. Ähnlich wie zuvor bei den der E.________ AG in Rechnung gestellten Differenzbeträgen, die von R.________ zurückgewiesen worden waren, kreierten die Beschuldigten mit der Akontorechnung pro 2011 eine Verbindlichkeit, welche von den beiden anderen Verwaltungsräten in der damaligen Situation kaum gutgeheissen worden wäre (das musste der Beschuldigte 2 anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung auch selbst einräumen, pag. 1242 Z. 34 ff.).