11.3 hiervor wurde bereits erörtert, unter welchen Umständen die Rechnung vom 7. Dezember 2010 (Differenz aus den die Pauschale von CHF 120'000.00 übersteigenden Zahlungen an die bc.________ Unternehmungen von R.________) generiert und der Mandatsvertrag vom 8. Dezember 2010 abgeschlossen wurde. Mit der Rechnung vom 23. Dezember 2010 erschufen die Beschuldigten ein weiteres Dokument, welches vor dem Hintergrund der damals zwischen den Aktionären