04 003 035). Andererseits wurde ein Teil der (Akonto-)Rechnung der N.________AG über CHF 486‘000.00 für Supportleistungen im 1. Quartal 2011, die auf den Mandatsvertrag vom 8. Dezember 2010 zurückgeht und welche der Beschuldigte 2 am Tag, als er auch die Saldierung des Geheimkontos in Auftrag gab, im Namen der N.________AG erstellte, beglichen (Rechnung vom 23. Dezember 2010 über 3 x CHF 150‘000.00 + MWST; pag. 09 001 182). In Ziff. 11.3 hiervor wurde bereits erörtert, unter welchen Umständen die Rechnung vom 7. Dezember 2010 (Differenz aus den die Pauschale von CHF 120'000.00 übersteigenden Zahlungen an die bc.