an, liess das Geheimkonto der E.________ AG saldieren und den ganzen Betrag auf ein neu zu eröffnendes Konto der N.________AG überweisen (pag. 04 003 030). Dieser Auftrag wurde am 24. Dezember 2010 ausgeführt und der gesamte, zuvor auf dem Geheimkonto liegende Betrag von CHF 600‘087.15 wurde dem Zugriffsbereich der E.________ AG definitiv entzogen und jenem der N.________AG zugeführt. Dies wird von den Beschuldigten ebenso wenig bestritten, wie der Umstand, dass die Überführung dieses Betrags nach gegenseitiger Absprache/Planung passierte.