Dies wurde ihm erst mit Erhalt der E-Mail vom 21. Dezember 2010 definitiv klar, als X.________ zur Verwaltungsratssitzung vom 6. Januar 2011 einlud und die Traktanden mitteilte. Traktandiert waren neben der Absetzung des Beschuldigten 1 als CEO auch die Beschränkung von dessen Einzelzeichnungsberechtigung und die Abberufung des Beschuldigten 2 (pag. 05 001 120 oder pag. 3043 008 f.). Letzterer erfuhr gemäss eigenen Angaben umgehend von dieser Entwicklung (als der Beschuldigte 1 das Schreiben vom Fax genommen habe pag. 627 Z. 221). In dem Moment wussten die Beschuldigten somit einerseits, dass der Beschuldigte 1 nur noch wenige Tage als CEO der E.__