nach wie vor im Gange waren, blieb die Situation – wie die nachfolgend zusammengefasst wiedergegebene E-Mail-Korrespondenz zeigt – zerfahren. - Mit Nachricht vom 13. Dezember 2010 wendet sich der Beschuldigte 1 an R.________ und zeigt diesem an, er habe die Verträge letzten Freitag erhalten und unterzeichnet zurück an Rechtsanwalt Q.________ geschickt (vgl. Verträge pag. 13 003 307 ff., pag. 13 003 313 f. und pag. 18 001 053 ff.). Da er budgetieren müsse und die Zeit dränge, schlage er bezüglich des Entgeltens der Leistungen vor, als Übergangslösung wie bisher weiterzumachen (pag. 3043 038).