Es scheint, als hätten die Beschuldigten zu diesem Zeitpunkt zwar nach wie vor auf eine einvernehmliche Lösung gehofft, sich aber gleichzeitig umfassend für die Möglichkeit gewappnet, dass diese nicht zustande käme. 11.4 Weitere fruchtlose Vertragsverhandlungen und endgültiger Bruch am 16. Dezember 2010 Auch wenn Mitte Dezember 2010 eine Einigung zwischenzeitlich wieder möglich schien und auch die Verhandlungen über den Aktienkauf von X.________ nach wie vor im Gange waren, blieb die Situation – wie die nachfolgend zusammengefasst wiedergegebene E-Mail-Korrespondenz zeigt – zerfahren. -