___ AG an die N.________AG über den 31. Dezember 2010 hinaus auch für die Zukunft zu fixieren. Darin sicherte die N.________AG (für sie unterzeichnete der Beschuldigte 2) der E.________ AG gewisse Dienstleistungen zu. Die E.________ AG (für sie unterschrieb der Beschuldigte 1) verpflichtete sich im Gegenzug (rückwirkend für die Zeit ab dem 1. April 2010) zur Leistung einer Mindestpauschale von CHF 120'000.00, zuzüglich «Zusatzleistungen analog der Rechnungen von BC.