Trotz (oder gerade wegen) dieser sich zuspitzenden Situation liessen die Beschuldigten die N.________AG der E.________ AG am Folgetag (dem 7. Dezember 2010) eine Rechnung über CHF 387‘229.70 für die «Abrechnung der Differenz gemäss Vertrag vom 26. Juni 2010» ausstellen (pag. 04 003 035) und unternahmen so einen ersten konkreten Schritt in die Richtung der vom Beschuldigten 1 anvisierten Lösung. Diese Lösung zementierten sie am Tag darauf weiter mit dem Abschluss eines Mandatsvertrags (pag. 04 003 041 ff.). Dieser hatte zum Ziel, die Pauschalzahlungen der E.________ AG an die N.________AG über den 31. Dezember 2010 hinaus auch für die Zukunft zu fixieren.