_) siehe sich aus dem Schweizer Geschäft zurück und der Aktionärbindungsvertrag bleibe für alle bis Ende 2011 in Kraft. Alle könnten vor Gericht gehen und gegenseitig klagen. Auch bei dieser Variante werde er (R.________) als Aktionär der E.________ AG mit allen legalen Mitteln versuchen, zu retten, was zu retten sei (pag. 3043 039 f.). - Mit Nachricht vom 6. Dezember 2010 wendet sich der Beschuldigte 1 an R.________, Rechtsanwalt Q.________ und X.________. Er schreibt, auch dieses Mal habe die Zermürbungstaktik von R.________ und Rechtsanwalt Q.________ wieder Erfolg. Er möge nicht mehr.