__ AG endlich zustande komme. Er sei der Auffassung, dass diese Vereinbarung nicht mit Fragen behaftet sein dürfe, welche allein ihn (den Beschuldigten 1) und R.________ beträfen (pag. 3043 042). - Mit Nachricht vom 1. Dezember 2010 antwortet der Beschuldigte 1 auf die vorherige Mail von X.________ und bittet ihn, sich zu erinnern, dass ihre Probleme mit den ABV-Verletzungen von R.________ begonnen hätten und dieser zudem immer gesagt habe, er wolle ihn (X.________) nicht. Man könne es ja so drehen, dass nur er (der Beschuldigte 1) der Böse sei und nur er profitiere.