Echt interessiert sei X.________ aber ausschliesslich am Verkauf seiner E.________ AG-Aktien. X.________ schlage daher nochmals ein offenes Gespräch zwischen allen dreien vor, falls der Vertrag nun nicht innert Tagen abgeschlossen werden könne (pag. 3043 053). - Am 29. November 2010 wendet sich der Beschuldigte 1 an Rechtsanwalt Q.________ und bestätigt ihm (erneut – vgl. dazu Mail vom 26. November 2010, pag. 3043 046) mit den Vertragsentwürfen einverstanden zu sein.