Wie er (der Beschuldigte 1) wisse, sei der Aufwand in den letzten Monaten höher geworden – genauso wie ihre Kosten aber auch die Marge der E.________ AG. Wenn der Beschuldigte 1 mit der derzeitigen Kostenkalkulation nicht einverstanden sei, mache es für sie wirtschaftlich keinen Sinn, diese Dienstleistungen weiterhin zu erbringen (pag. 05 001 040). - Mit Nachricht vom 23. November 2010 wendet sich Rechtsanwalt Q.________ an den Beschuldigten 1 und hält einleitend fest, die Situation werde scheinbar immer verworrener. R.________ wolle den abzuschliessenden Aktienkaufvertrag mit X._____