Danach wolle er nichts mehr unterschreiben und habe auch absolut kein Interesse mehr an einer Auflösung des Aktionärbindungsvertrags (05 001 041 f). - Mit Nachricht vom 22. November 2010, 17:25 Uhr gelangen AC.________ und AB.________ an den Beschuldigten 1 (mit Kopie an R.________ und Rechtsanwalt Q.________) und bringen vor, sie würden den Punkt im Mail des Beschuldigten 1 nicht sehen. Wie beim Meeting in der Vorwoche erwähnt, wolle man nicht in E.________ AG-interne Angelegenheiten zwischen R.________ und dem Beschuldigten 1 involviert werden. Soweit diesbezüglich eine Vereinbarung gefunden werde, sei man weiterhin bereit, mit der E._____