Rechtsanwalt Q.________ den Vorgenannten kurz darauf, genauer um 11:41 Uhr, zukommen. Demnach würde R.________ dem Beschuldigten 1 3.75 % seiner Aktien verkaufen, so dass schlussendlich sie beide mit je 36.25 % und ihre beiden Gesellschaften mit je 13.75 % an der E.________ AG beteiligt wären (13 003 312 ff.). - R.________ meldet sich daraufhin mit Email vom 22. November 2010, 15:12 Uhr beim Beschuldigten 1 und Rechtsanwalt Q.________. Er bringt vor, er finde es schade, dass der Beschuldigte 1 wiederum versuche, Sachen zu vermischen, statt AC.________ eine Antwort zu geben.